Inhalt
Per 01. Januar 2024 wurden die Industriezölle aufgehoben, was für Waren, bei denen bereits bei der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben, wäre theoretisch gesehen kein Ursprungsnachweis mehr nötig. Aber Achtung, wenn die Ware anschliessend exportiert wird. In diesen Fällen sind mindestens präferenzielle Ursprungsnachweise weiterhin nötig.
Für den Bestand der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es bei grenzüberschreitenden Geschäftsfällen unabdingbar, dass die korrekte MWST/VAT Handhabung sichergestellt wird. Schweizer Unternehmungen müssen Ihren Handlungsspielraum für die Geschäftsabläufe in der EU kennen, insbesondere was sie benötigen, damit sie mit den gleichen steuerlichen Optimierungen (bspw. Innergemeinschaftlich Steuer befreite Lieferung etc.) wie ihre EU-Mitbewerber offerieren können.
Es wird auch noch kurz auf Geschäftsfälle mit Endkunden (B2C) eingegangen. Insbesondere werden die Registrationsmöglichkeiten für Import One-Stop-Shop (IOSS) und One-Stop-Shop (OSS) thematisiert.
Für Fragen und die Behandlung von Firmen spezifischen Fällen besteht ausführlich Gelegenheit.
Zielgruppe
- Mehrwertsteuer-Verantwortliche
- Fachleute im Rechnungswesen
- Speditions- und Exportfachleute
- Unternehmer, welche Geschäftsfälle und die korrekte Mehrwertsteuer-Erfassung beurteilen und richtig abrechnen müssen
Referent
Rolf Hoppler
Rechtsanwalt / Master of VAT LL.M
Von Graffenried AG Treuhand
www.graffenried.ch
Programm
Kosten
CHF 240.00
zzgl. MwSt.
Mitglieder Swissmem
CHF 480.00
zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder Swissmem
Anmeldung
Annulationsbedingungen:
Bei einer Annullation gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Seminare und Lehrgänge - Swissmem.
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